Allgemeine Geschäftsbedingungen – Logic Chemie B.V.

Artikel 1: Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote von Logic Chemie und alle Bestellungen an Logic Chemie zum Verkauf und zur Lieferung von Produkten sowie für alle Vereinbarungen mit Logic Chemie, die sich auf solche Angebote oder Bestellungen beziehen.

1.2 Die Geltung etwaiger Geschäftsbedingungen der anderen Partei oder des Kunden von Logic Chemie (nachfolgend „Käufer“ genannt) wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

1.3 Von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen können vom Käufer nur geltend gemacht werden, wenn und soweit Logic Chemie diese schriftlich akzeptiert hat. Mündliche Absprachen oder Gepflogenheiten des Käufers sind nur dann für Logic Chemie verbindlich, wenn Logic Chemie diesen schriftlich zugestimmt hat.

Artikel 2: Definitionen

Produkte: Chemikalien, Reinigungsmittel, Detergenzien, Desinfektionsmittel und ähnliche Artikel.
Käufer: die andere Partei oder der Kunde von Logic Chemie.
Höhere Gewalt: jede Situation außerhalb der Kontrolle von Logic Chemie, vorhersehbar oder unvorhersehbar zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die die Erfüllung des Vertrages ganz oder teilweise verhindert oder erheblich erschwert. Dazu gehören (unter anderem) Produktionsprobleme, Transportstörungen, Virusausbrüche, Arbeitsstreiks, staatliche Maßnahmen, Feuer, Wasser-, Frost- oder Sturmschäden, Störungen der Rohstoff-, Wasser- oder Energieversorgung sowie Lieferverzögerungen durch Zulieferer.
Übliche Handelsqualität: eine Produktqualität, die mindestens dem Durchschnitt innerhalb der niederländischen Reinigungsmittelbranche entspricht.

Artikel 3: Angebote, Bestellungen und Vereinbarungen

3.1 Alle Angebote von Logic Chemie (im Webshop, auf Websites, in Katalogen, Preislisten oder individuellen Angeboten) sind unverbindlich. Logic Chemie kann eine Bestellung innerhalb von sieben Tagen nach Auftragseingang ohne Angabe von Gründen ablehnen.

3.2 Vom Käufer aufgegebene Bestellungen sind nach Eingang verbindlich und unwiderruflich.

3.3 Mündliche Bestellungen, auch über Vermittler, werden erst durch eine schriftliche Bestätigung von Logic Chemie oder durch tatsächliche Lieferung verbindlich.

3.4 Ratschläge oder Empfehlungen von Logic Chemie sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich erteilt und der Käufer einer gesonderten Vergütung schriftlich zugestimmt hat.

3.5 Logic Chemie übernimmt keine Garantie, dass die Produkte den vom Käufer beabsichtigten Zweck erfüllen – auch nicht, wenn Logic Chemie hierzu beraten hat.

Artikel 4: Weiterverkauf von Produkten

4.1 Der Käufer erwirbt die Produkte ausschließlich zum Eigengebrauch. Ein Weiterverkauf ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Logic Chemie erlaubt.

4.2 Der Käufer darf nicht den Eindruck erwecken, Hersteller oder autorisierter Händler der Produkte zu sein. Insbesondere dürfen Marken- oder Handelsnamen von Logic Chemie nicht so verwendet werden, dass der Eindruck einer Hersteller- oder Vertriebspartnerschaft entsteht.

Artikel 5: Preise, Mengen und Gewichte

5.1 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise zuzüglich Steuern, Abgaben oder Zölle sowie ohne Transport- oder Versandkosten.

5.2 Steigt nach Vertragsschluss, jedoch vor Lieferung, ein preisbestimmender Faktor (z. B. Wechselkurse), ist Logic Chemie berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen. Übersteigt die Erhöhung 15 %, kann der Käufer innerhalb von sieben Tagen nach Mitteilung den Vertrag schriftlich stornieren.

5.3 Weicht die bestellte Menge von den Standardverpackungseinheiten ab, darf Logic Chemie die nächsthöhere Menge liefern und berechnen.

Artikel 6: Lieferzeit und Lieferung

6.1 Angegebene oder vereinbarte Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte. Ohne genaue Vereinbarung erfolgt die Lieferung innerhalb angemessener Frist.

6.2 Verzögert sich die Lieferung durch neue Umstände oder verspätete Zulieferungen, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

6.3 Befindet sich der Käufer (kein Verbraucher) in einem EU-Mitgliedstaat außerhalb der Niederlande, muss er Logic Chemie seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilen und erforderliche Nachweise für die Ausfuhr erbringen. Unterbleibt dies, kann Logic Chemie den niederländischen Mehrwertsteuersatz berechnen.

Artikel 7: Rückerstattungsrichtlinie

7.1 Rückerstattungen für Verbraucher (B2C)

  • a. Verbraucher können innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen vom Fernabsatzvertrag zurücktreten.
  • b. Der Widerruf muss schriftlich (z. B. per E-Mail oder Brief) erfolgen.
  • c. Die Rücksendung erfolgt innerhalb von 14 Tagen auf eigene Kosten, originalverpackt und unbenutzt.
  • d. Geöffnete oder verwendete Produkte sind aus Hygiene- und Sicherheitsgründen vom Widerruf ausgeschlossen.
  • e. Nach Prüfung erstattet Logic Chemie den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen über dasselbe Zahlungsmittel.
  • f. Kein Widerrufsrecht besteht bei individuell gefertigten, schnell verderblichen oder geöffneten Produkten.

7.2 Rückerstattungen für Geschäftskunden (B2B)

  • a. Für gewerbliche Käufer besteht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht, es sei denn, Logic Chemie stimmt schriftlich zu.
  • b. Nur unbenutzte, ungeöffnete und wiederverkaufsfähige Produkte werden angenommen.
  • c. Logic Chemie kann eine Wiedereinlagerungsgebühr bis zu 20 % berechnen.
  • d. Der Käufer trägt sämtliche Rücksendekosten und Risiken.
  • e. Rückzahlungen erfolgen binnen 30 Tagen nach Annahme der Rücksendung.

7.3 Ausnahmen
Keine Rückerstattung für gemischte, verarbeitete, umetikettierte oder unsachgemäß gelagerte Produkte.

Artikel 8: Eigentumsvorbehalt

8.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Logic Chemie. Bei Zahlungsverzug darf Logic Chemie die Waren zurückholen; der Käufer muss dies ermöglichen.

8.2 Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sorgfältig aufzubewahren und als Eigentum von Logic Chemie zu kennzeichnen.

Artikel 9: Reklamationen

9.1 Logic Chemie gewährleistet handelsübliche Qualität; der Käufer muss die Ware bei Lieferung prüfen.

9.2 Offensichtliche Mängel sind binnen 12 Stunden schriftlich zu melden.

9.3 Qualitäts- oder Leistungsbeanstandungen sind sofort, spätestens 60 Tage nach Lieferung anzuzeigen.

9.4 Beanstandete Produkte müssen zur Prüfung bereitgehalten werden.

9.5 Ansprüche verfallen, wenn Fristen nicht eingehalten oder Produkte verändert, weiterverkauft oder beschädigt wurden.

9.7 Bei berechtigter Reklamation erfolgt Ersatzlieferung oder Gutschrift; weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Artikel 10: Haftung

10.1 Die Haftung beschränkt sich auf Ersatz- oder Nachlieferung bzw. Gutschrift.

10.2 Sicherheitsanweisungen sind strikt zu befolgen; bei Missachtung keine Haftung.

10.3 Keine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10.4 Schadensersatz ist auf den Rechnungswert oder die Versicherungsleistung begrenzt.

10.5 Ansprüche verjähren 12 Monate nach Entstehung.

10.6 Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen für Mitarbeiter und Beauftragte.

10.7 Der Käufer stellt Logic Chemie von Drittansprüchen frei.

Artikel 11: Zahlung

11.1 Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Frist zu zahlen. Bei Zahlungsverzug fallen automatisch gesetzliche Zinsen an.

11.2 Geschäftskunden tragen zudem Inkassokosten von 10 % des offenen Betrags, mindestens 250 €.

Artikel 12: Rücktritt und Aussetzung

12.1 Logic Chemie kann die Vertragserfüllung aussetzen oder den Vertrag ohne Vorankündigung schriftlich kündigen, wenn der Käufer seine Pflichten verletzt, insolvent wird, einen Zahlungsaufschub beantragt, die Geschäftsauflösung einleitet oder Vermögenswerte gepfändet werden. Schadenersatz bleibt vorbehalten.

12.2 Nicht-verbrauchende Käufer können bestätigte Bestellungen nicht stornieren; bei eigenmächtiger Stornierung bleibt der volle Preis geschuldet.

Artikel 13: Streitigkeiten und anwendbares Recht

13.1 Alle Streitigkeiten (außer mit Verbrauchern) werden ausschließlich vom zuständigen Gericht in Rotterdam, Niederlande, entschieden.

13.2 Logic Chemie kann den Käufer auch vor einem anderen gesetzlich zuständigen Gericht verklagen.

13.3 Es gilt niederländisches Recht; das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.